Hans Globke (1898-1973)
 Hans Globke gehört zu den umstrittensten Figuren der Nachkriegszeit in Deutschland.
Bei den Nazis hatte der Verwaltungsjurist im Reichsinnenministerium gearbeitet und war Mitverfasser eines offiziellen Kommentars zu den Nürnberger Rassegesetzen. Darin wurde die Vorstellung von der Verschiedenheit und Ungleichwertigkeit der Rassen begründet und alle Personen "fremden Blutes" diskriminiert. Im Laufe des Krieges arbeitete er an Bestimmungen mit, die die juristische Grundlage der Judenverfolgung und "Germanisierung" unterworfener Völker in den Ostgebieten bildeten.
Gleichzeitig unterhält der praktizierende Katholik Kontakt zu militärischen und zivilen Kreisen des Widerstandes.
Nach dem Krieg bewirbt er sich für den Posten des Trierer Oberbürgermeisters und kommt dank der regierenden CDU in die engste Wahl. Die SPD lehnt ihn jedoch wegen seiner Mitarbeit an den Rassegesetzen ab (Emil Zenz, Die Stadt Trier im 20. Jahrhundert, 1. Hälfte: 1900-1950, Trier 1981, S.467). Globke macht statt dessen in Bonn Karriere. Kanzler Adenauer beruft ihn 1953 sogar zum Staatssekretär und einem seiner wichtigsten Mitarbeiter. Trotz heftiger Angriffe, vor allem aus der DDR, und mehrmaligen Rücktrittsangeboten bleibt Globke zehn Jahre lang einer der wichtigsten Regierungsbeamten in der jungen Bundesrepublik.
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